Mir geht es nur um das allgemeine Verständnis für Reparatur und Umtauch beim Defekt innerhalb einer kurzer Zeit nach dem Kauf. Es wurde ja geschrieben, dass es im Ermessen des Verkäufer ist, was gemacht wird und das ist einfach falsch. Das wollte ich nur klarstellen.
Wenn sich einer für die Nachbesserung entscheidet, dann ja. Ich will keinen schlecht reden hier !!!! Es gibt aber Unternehmen die mal kurz vier bis sechs Wochen brauch und das muss ich mir in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf als Käufer nicht gefallen lassen.
Naja, lassen wir es mal ruhen. Fakt ist, dass die meisten Verkäufer immer die längere Reparatur aufzwingen, anstatt den Tauschen zu vollziehen. Leider lassen sich viele Käufer darauf ein, weil sie unwissend in Bezug auf ihre Rechte sind. Ich wünsche euch trotzdem eine guten Rutsch ins neue Jahr.
Ich bin der Auffasung, dass es schon was mit der Problematik von Teufel10319 zu tun hat. Die wollen nämlich die Reparatur aufzwingen, die erheblich länger dauert als der Umtausch.
Ich habe schon richtig gelesen und auch nichts gegenteiliges behauptet in Bezug auf die 14 Tage Es geht mir um den zweiten Teil der Aussage und der ist nicht korrekt.
Der Verkäufer hat kein Ermessen in Bezug auf Reparatur oder Umtauch !!! Es ist das Wahlrecht des Käufers ob er die Reparatur oder den Umtauscht nimmt. Siehe 439 BGB.
Das freut mich, dass es auf der Duo2 läuft Das Problem betrifft ab die Duo 1 !!! Habe 6 Stick probiert, und mit keinem geht es. Mit der 8er Version keine Problem.
Habe auch das Problem. Egal was ich mache, es lassen sich keine 2 Partitionen erstellen. Der Stick ist nicht das Problem, nutze ihn seit Jahren und mit allen anderen Versionen gab es keine Probleme.