Betreiber von ungesichertem WLAN haften

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    • Betreiber von ungesichertem WLAN haften

      Betreiber von ungesichertem WLAN haften
      [mw] Karlsruhe - Wer sein drahtloses Netz nicht oder nicht genügend sichert kann abgemahnt werden. Schadensersatz wird laut einem BGH-Urteil aber nicht fällig.

      Privatleute müssen ihren WLAN-Anschluss ausreichend schützen. Wenn ein Dritter über einen unverschlüsselten Zugang illegal Dateien herunterlädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden. Das hat der für Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz besteht jedoch nicht.

      Das Urteil ist vor allem für die Musikindustrie von Bedeutung, weil diese ein großes Interesse daran hat, die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke zu verhindern. In den letzten Jahren gab es einen Trend, bei dem Anwälte Abmahnungen mit teils horrenden finanziellen Forderungen verknüpften. Damit ist nun Schluss denn der BGH setzte für die Abgemahnten eine Kosten-Obergrenze von 100 Euro.

      Durch ungesicherte Netzwerke können sich Dritte Zugang zum Internet verschaffen und z.B. illegal Musiktitel herunterladen. Da beim Surfen lediglich die IP-Adresse des Anschlussinhabers hinterlassen wird können Anwälte der Musikindustrie nur auf den Betreiber des WLAN-Netzes zugreifen.

      Das BGH-Urteil fordert nun von allen Anschlussinhabern, dass ihr WLAN-Anschluss durch "angemessene Sicherungsmaßnahmen vor der Gefahr geschützt ist, von unberechtigten Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht zu werden". Es könne ihnen jedoch nicht zugemutet werden, "ihre Netzwerksicherheit fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anzupassen."

      Im Detail heißt das: Wer einen Anschluss einrichtet muss ihn mit den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Sicherheitsstandards sichern. Schwierig werden dürfte es durch die Gerichtsentscheidung für freie WLAN-Spots in Cafés oder in öffentlichen Einrichtungen wie Bahnhöfen oder Flughäfen. Denn auch sie riskieren eine Anzeige.
      Quelle: digitalfernsehen


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