Frage zum Blitzschutz

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    • Mein Lieblings-Bild dazu .... :8)

      Einfach etwas montieren reicht also nicht immer aus, man sollte auch wissen wie ....
      Dateien
      Wer ist Jultec ?=> http://www.jultec.de/gloss_whoweare.html
      - Innovationspreis ("Dr.-Rudolf-Eberle-Preis") Baden-Württemberg 2020=> http://www.jultec.de/gloss_innovation.html
      - was ist JESS EN50607 (Jultec's Enhanced Stacking Standard)= http://www.jultec.de/gloss_JESS.html
      - Einkabelumsetzer in a²CSS-/a²CSS2-Technologie (nicht dCSS, falsch "Unicable2")=> http://www.jultec.de/gloss_a2CSS.html
      - komplett receivergepeist,bei langen Kabelwegen zuverlässig?=> http://www.jultec.de/gloss_LNB_DCDC.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SAT-ShopHN ()

    • Tolle Berge habt ihr in Heilbronn !!!

      Nur damit ich es verstehe, hier :

      kleiske.de/vde%200855/vde0855_310108.pdf

      steht das man Blitzschutz nur dann braucht
      sofern ein äußerer Blitzschutz am Gebäude vorhanden ist.

      1. die Aufgaben des Potentialausgleichs zur Vermeidung von für Personen und Sachen gefährlichen Spannungsdifferenzen zwischen z.B. dem Kabelnetz oder Betriebsmitteln einer Anlage und metallenen/leitenden Teilen im Gebäude -
      2. die Aufgabe der Erdung einer Antennenanlage zur Minimierung möglicher Auswirkungen auf Sachen und Personen durch Blitzeinschlag -
      3. die Aufgaben des Blitzschutzes gemäß VDE 0185, der zum Schutz von Gebäuden, Personen, elektrischen/ elektronischen Anlagen, sowie Versorgungsleitungen installiert wird.
      Interessant sind in im Rahmen der Errichtung von Antennen- u. BK-Anlagen die Aufgaben 1. und 2. sowie Aufgabe 3., sofern ein äußerer Blitzschutz am Gebäude vorhanden ist.

      Das ist doch genau so wie ich schon gemeint habe. Wenn nichts da ist muss ich doch auch nicht extra für die Antenne ein Blitzschutz her ??!
    • Man kann sich Teile auch zusammen reimen wie man es möchte ...... aber es ist und bleibt so das die Gesamtheit des Beitrages zählt den du da tlw. quotest.....
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    • Immer wenn ich wieder was zu dem Thema lese, habe ich das Gefühl, dass bei mir doch immer noch was nicht richtig ist:

      Bei mir war es so, dass ich bei uns im Haus, an der Stelle, wo früher die terrestrische Dachantenne montiert war wieder einen MAst montiert habe und dort die Schüssel montiert wurde.
      Montage des Masts, der Schüssel, des LNB und der Kabel ins Haus ist von einem Elektriker durchgeführt worden.

      Dieser hat dann einfach das alte Erdungskabel (grob mehradrig mit 16mm² Gesamt-Querschnitt in 6 oder 7 dicken Einzellitzen) einfach wieder am Mast montiert. Die Erdungsschine von der Sat-Anlage hat er dann auch mit separater Manschette am MAst montiert.

      Der Elektriker und auch ein nachträglich hinzugerufener Radio- und Fernsehtechniker haben mir mündlich bestätigt, dass die Anlage in Ordnung sei und dass die Vorschriften der Erdung eingehalten seien.

      Es hat aber bspw. niemand kontrolliert, ob das Erdungskabel überhaupt am Fundamenterder angeschlossen ist oder so.

      Wie kann ich denn hier Gewissheit erlangen und rausfinden (und es mir dann auch schwarz auf weiß bestätigen lassen), dass die Erdung, sow wie sie ist, in Ordnung ist bzw. diese in Ordnung bringen lassen?
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    • Ich reime doch nichts zusammen !
      In euren Anleitungen steht :
      3 Punkte

      1. Potentialausgleich
      2. Erdung
      3. Blitzschutz

      Die ersten zwei klar, muss sein. Punkt 3. aber nur dann wenn Aussenschutz schon vorhanden ist, sonst nicht zwingend notwendig.


      Was reime ich denn zusammen ? Ich will doch nur eure Anleitungen befolgen...
    • 3. bezieht sich aber nur auf die Einbindung des Blitzschutzes der Antennenanlage in die sonstigen Blitzschutzsysteme der Hauses, sofern diese existieren.

      Wenn das HAus ansonsten kein Blitzschutzsystem hat, ist die Antennenanlage wie unter 2. gegen die Auswirkungen eines Blitzeinschlages zu schützen.

      Das steht aber doch auch genau so in dem von dir zitierten Ausschnitt drin.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Knifte ()

    • @Cybergal
      gerade wenn man so wenig davon weiß/versteht, sollte man unbedingt auf einen Fachmann zurückgreifen (der es dann schriftlich bestätigt das iO)
      wenn die Bude abgebrannt ist und die Versicherung jegliche Zahlung ablehnt ist die Chance, es sich anders zu überlegen, bereits rum...

      wenn der Fachmann übrigens dann Mist gemacht hat, ist es nicht mehr dein Problem was Versicherung betrifft (der Schaden an deinem Eigentum bleibt dir allerdings trotzdem, wird aber zumindest teilweise ersetzt)
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    • Ich will es aber verstehen.
      Punkt 2. ist Erdung ... kein Blitzschutz als solches. Es dient der Minimierung des Schadens infolge Überspannung oder Blitzeinschlages.
      Versucht euch nicht schlauer hinstellen , ihr habt selbst euch verheddert und anstatt sachlich zu bleiben hackt ihr an mir herum. Ich bin kein Fachmann , kann aber lesen und bin lernfähig und lernwillig . Statt zu jammern sagt doch was ich falsch verstehe. Natürlich nur wenn ihr selbst Fachmänner seid, sonst braucht ihr gar nichts zu schreiben. Dumm rum reden kann jeder.

      Zurück zu Punkt 2.
    • Die Erdung macht man ja, damit man im Falle eines Blitzeinschlages eine Schutzwirkung hat.

      Der unter 3. genannte Punkt "Blitzschutz" bezieht sich auf eine Blitzschutzanlage eines Gebäudes, die unabhängig von einer Antennenanlage besteht und in diese dann die Dachantenne eingebunden werden muss.

      Die Punkte 1 und 2 sind für alle verpflichtend und der 3. Punkt gilt halt nur für Gebäude, die eine Blitzschutzanlage haben (das werden aber wohl im Wohnbereich die wenigsten sein). Das steht auch genau so in dem von dir zitierten letzten Satz:
      Interessant sind in im Rahmen der Errichtung von Antennen- u. BK-Anlagen die Aufgaben 1. und 2. sowie Aufgabe 3., sofern ein äußerer Blitzschutz am Gebäude vorhanden ist.


      Ich bin da auch kein Fachmann, sondern nur Laie. Aber so verstehe ich diesen Text.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Knifte ()

    • Das verstest du ja genau so wie ich. Habe ja auchnichts anderes behauptet. Alles beim Namen nennen : 1. Potentialausgleich, 2. Erdung !

      Jetzt lese den ersten Post, da geht es dem Mann um den Blitzschutz !!! Und die Ganze Zeit versuche ich zu verstehen wo mein Denkfehler ist weil in seinem Fall gar kein Blitzschutz notwendig ist und die Antenne ruhig auf dem dach bleiben kann. Nur eine richtige Erdung muss er machen, sonst nichts.
      Das die Erdung Blitzschäden minimiert usw. das ist ja alles richtig, das nennt sich aber trotzdem Erdung ! Und wenn der Mann FREIWILLIG Blitzschutzanlage installieren will dann kann auch keiner was dagegen haben, aber das hat nichts mit Vorschriften und VDE zu tun. Oder ist das falsch ?
    • Cybergal schrieb:

      steht das man Blitzschutz nur dann braucht

      sofern ein äußerer Blitzschutz am Gebäude vorhanden ist.

      1. […]
      2. […]
      3. die Aufgaben des Blitzschutzes gemäß VDE 0185, der zum Schutz von Gebäuden, Personen, elektrischen/ elektronischen Anlagen, sowie Versorgungsleitungen installiert wird.
      Interessant sind in im Rahmen der Errichtung von Antennen- u. BK-Anlagen die Aufgaben 1. und 2. sowie Aufgabe 3., sofern ein äußerer Blitzschutz am Gebäude vorhanden ist.

      Das ist doch genau so wie ich schon gemeint habe. Wenn nichts da ist muss ich doch auch nicht extra für die Antenne ein Blitzschutz her ??!

      Du reißt im ersten Zitat eine Dir genehme Passage aus dem Zusammenhang. Gemeint ist, und wenn man alles liest, sollte das auch deutlich werden, dass für den Schutz von Antennen- und BK-Anlagen, dann auch / zusätzlich die Blitzschutznorm DIN VDE 815 zu beachten ist, wenn eine Blitzschutzanlage vorhanden ist.

      Ohne Blitzschutzanlage ergibt sich Erdungspflicht alleine schon aus DIN EN 60728-11 zur Antennensicherheit, die z.B. die Vorgabe eines schleifenfreien Potenzialausgleichs ausschließlich über den geerdeten Antennenträger macht, aber keine Verpflichtung zur Installation von Überspannungseinrichtungen enthält. Erdet man direkt an einer Blitzschutzanlage, verlangt DIN VDE 815 einen vermachten Potenzialausgleich (= Verbindung von der Anlage über die Verteiltechnik bis zur HES) und die Installation von Überspannungseinrichtungen. Auf nichts sonst, dass mit Blitzschutzanlage außer DIN EN 60728-11 auch DIN VDE 815 beachtet werden muss, weist Kleiske in Pkt. 3 hin. Er erteilt keinen Freibrief dafür, ohne Blitzschutzanlage auf Antennenerdung verzichten zu können.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von raceroad ()

    • mal ganz sachlich:
      es ist schwer bis unmöglich, einem absoluten Laien derartige Materie in zwei/drei Sätzen zu erklären.
      Wenn es so einfach wäre, dann müssten sich nicht Fachkräfte auf diesem Gebiet tummeln.

      also entweder fängt man an, sich da gründlich einzulesen weil man es unbedingt verstehen will, oder überlässt es tatsächlich den Fachkräften und schenkt den Aussagen von denen, die seriös erscheinen und offenbar einiges darüber wissen, einfach mal Glauben
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    • shadowrider schrieb:

      es ist schwer bis unmöglich, einem absoluten Laien derartige Materie in zwei/drei Sätzen zu erklären.
      Wenn es so einfach wäre, dann müssten sich nicht Fachkräfte auf diesem Gebiet tummeln.

      Mit den Fachkräften ist das so eine Sache. Spezialisierte Fachbetriebe für Blitzschutz gibt es nicht an jeder Ecke. Der lokale Elektriker sollte den Bereich Antennenerdung beherrschen, ist aber nicht selten fortbildungsresistent ("Trennungsabstand?" / "Haben wir schon immer so gemacht."). Von daher halte ich es nicht für falsch, auf kompakte Infos zu diesem Themenbereich (etwa Kleiske / Dehn) hinzuweisen.

      Das ist nicht gleichbedeutend mit der Aufforderung, die Arbeiten dann selbst auszuführen. Krasse Fehlinterpretationen wie die von Cybergal sind nach meinem Eindruck die Ausnahme und können angesprochen werden. Dann nützen gegebene Hinweise mehr als sie schaden. So ist es, um ein Beispiel zu nennen, auch schon vorgekommen, dass ein Fachbetrieb eine Fangstange falsch montiert hatte (zu kurze Abstandshalter, ungünstiger Winkel), dies in einem Erdungsthread aufgefallen ist und später korrigiert wurde.
    • coole dokus, danke für die Links
      (hatte hier noch keinen Elektriker welcher mit der Materie wirklich vertraut war, meine Kenntnisse hatte ich damals auch vom Händlerforum mühsam eingebleut bekommen und lange nach Fachbetrieb suchen müssen)

      Von daher halte ich es nicht für falsch, auf kompakte Infos zu diesem Themenbereich (etwa Kleiske / Dehn) hinzuweisen
      um Himmels Willen natürlich nicht
      ich bezog mich darauf, das es bereits mehrmals erläutert wurde incl. Hinweisen zu pdf's und offenbar nicht verstanden wurde
      (ich mach am Auto kaum was selbst - einfach weil ich keine blasse Ahnung hab, und wenn ich mich am Lesestoff dazu verschlucke lass ich es irgendwann halt sein es verstehen zu wollen)
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